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   OLG Saarbrücken, 14.11.1988 - 5 W 251/88   

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https://dejure.org/1988,2570
OLG Saarbrücken, 14.11.1988 - 5 W 251/88 (https://dejure.org/1988,2570)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.11.1988 - 5 W 251/88 (https://dejure.org/1988,2570)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. November 1988 - 5 W 251/88 (https://dejure.org/1988,2570)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 12

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veräußerungszustimmung des Verwalters; Zustimmung aller Wohnungseigentümer; Zustimmungsersetzung; Formlose Erklärung; Förmliche Beschlussfassung; Eigentümerversammlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 12 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1989, 439
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 16.12.1986 - 3 W 174/86

    Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.11.1988 - 5 W 251/88
    Bei der Ausübung dieser Zustimmungsbefugnis nimmt der Verwalter, wie allgemein anerkannt ist, kein eigenes Recht, sondern ein solches der Wohnungseigentümer wahr, als deren Treuhänder er in verdeckter (mittelbarer) Stellvertretung handelt (BayObLGZ 1980, 29, OLG Düsseldorf, NJW 1985, 390 , OLG Köln, OLGZ 1984, 162; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1987, 269 ff. ..).

    Denn das Zustimmungserfordernis dient allein dem Schutz der Wohnungseigentümer gegen das Eindringen persönlich oder finanziell unzuverlässiger oder sonst unerwünschter Personen und gegen sonstige unerwünschte Veränderungen im Personenkreis der Teilhaber (OLG Zweibrücken, NJW-RR 1987, 269 ff. m. w. Nachw.).

  • OLG Düsseldorf, 22.08.1984 - 3 W 256/84

    Zur Abgabe der Verwalterzustimmung, wenn der Verwalter zugleich Veräußerer ist

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.11.1988 - 5 W 251/88
    Bei der Ausübung dieser Zustimmungsbefugnis nimmt der Verwalter, wie allgemein anerkannt ist, kein eigenes Recht, sondern ein solches der Wohnungseigentümer wahr, als deren Treuhänder er in verdeckter (mittelbarer) Stellvertretung handelt (BayObLGZ 1980, 29, OLG Düsseldorf, NJW 1985, 390 , OLG Köln, OLGZ 1984, 162; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1987, 269 ff. ..).
  • BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.11.1988 - 5 W 251/88
    Bei der Ausübung dieser Zustimmungsbefugnis nimmt der Verwalter, wie allgemein anerkannt ist, kein eigenes Recht, sondern ein solches der Wohnungseigentümer wahr, als deren Treuhänder er in verdeckter (mittelbarer) Stellvertretung handelt (BayObLGZ 1980, 29, OLG Düsseldorf, NJW 1985, 390 , OLG Köln, OLGZ 1984, 162; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1987, 269 ff. ..).
  • OLG Köln, 16.01.1984 - 16 Wx 76/83

    Informationspflicht des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft über den

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.11.1988 - 5 W 251/88
    Bei der Ausübung dieser Zustimmungsbefugnis nimmt der Verwalter, wie allgemein anerkannt ist, kein eigenes Recht, sondern ein solches der Wohnungseigentümer wahr, als deren Treuhänder er in verdeckter (mittelbarer) Stellvertretung handelt (BayObLGZ 1980, 29, OLG Düsseldorf, NJW 1985, 390 , OLG Köln, OLGZ 1984, 162; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1987, 269 ff. ..).
  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 2/12

    Veräußerungsbeschränkung beim Wohnungseigentum: Ablauf der Verwalterbestellung

    3 Z 6/80">BayObLGZ 1980, 20, 34; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1525, 1526; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1987, 269 und OLG Saarbrücken, DNotZ 1989, 439, 440).
  • KG, 03.02.2004 - 1 W 244/03

    Wohnungseigentum: Erklärung der Zustimmung zur Veräußerung durch den mit dem

    2 Z 24/79">BayObLGZ 1980, 29, 35; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1987, 269; OLG Saarbrücken, DNotZ 1989, 439 f.; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 12 WEG Rn. 4; Bub, NZM 2001, 502, 503).
  • KG, 06.10.2011 - 1 W 477/11

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit der Bestellung des ersten Verwalters in der

    Abgesehen davon, dass nicht alle in Betracht kommenden Beseitigungsmittel bezeichnet sind, weil beim Fehlen eines Verwalters die Wohnungseigentümer an seine Stelle treten können (OLG Saarbrücken, DNotZ 1989, 439 m.w.N., vgl. auch § 27 Abs. 3 S.2 WEG), besteht das aufgezeigte Eintragungshindernis nicht.
  • OLG Saarbrücken, 10.07.2018 - 5 W 49/18

    Löschung einer Verfügungsbeschränkung wegen Unrichtigkeit des Grundbuches

    Welche materiell-rechtlichen Folgen im Einzelnen sich aus einer solchen Veränderung für das Zustimmungserfordernis ergeben, insbesondere ob in diesem Fall nunmehr sämtliche Wohnungseigentümer in der Form des § 29 GBO zustimmen müssen, wie das Amtsgericht angenommen hat (so auch die ganz h.A.: Grziwotz in: Jennißen, a.a.O., § 12 WEG Rn. 23; Commichau, in: MünchKomm-BGB 7. Aufl., § 12 WEG Rn. 20; Skauradszun, in: Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, BeckOGK Stand: 1. März 2018, § 12 WEG Rn. 23; Suilmann, in: Bärmann, WEG 13. Aufl., § 12 Rn. 29; vgl. ferner Senat, Beschluss vom 14. November 1988 - 5 W 251/88, DNotZ 1989, 439), oder ob dann ggf. vorübergehend die Zustimmungspflicht ganz entfällt (in diesem Sinne jetzt Staudinger/Kreuzer (2018) WEG § 12, Rn. 33a), bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
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